HSV Handball erhält nun doch die Lizenz zur Teilnahme an der Saison 2014/15
Dortmund/Hamburg – Der HSV Handball erhält nun doch die Lizenz für die kommende Saison 2014/15 der DKB Handball-Bundesliga.
Update 01.07.2014: Die unabhängige Lizenzierungskommission der Handball-Bundesliga e. V. hat heute entschieden, dass der HSV Handball die Bedingung nach Vorgabe des Schiedsgerichtes fristgerecht am 01.07.2014 um 16.56 Uhr durch entsprechende Nachweise erfüllt hat. Damit ist der HSV Handball sportlich und wirtschaftlich qualifiziert zur Teilnahme an der Saison 2014/15 der DKB Handball-Bundesliga.
Das Schiedsgericht hatte in seinem Urteil vom 25. Juni 2014 dem HSV Handball die Lizenz unter der Bedingung, dass die Abdeckung einer Liquiditätslücke in Millionenhöhe bis zum 1. Juli 2014 gegenüber der DKB Handball-Bundesliga nachgewiesen wird, erteilt, nachdem der HSV Handball gegen die Entscheidung der unabhängigen Lizenzierungskommission, ihm keine Lizenz für die Teilnahme am Spielbetrieb der DKB Handball-Bundesliga für die Saison 2014/15 zu erteilen, Beschwerde eingereicht hatte. Diese war einstimmig durch das Präsidium der DKB Handball-Bundesliga abgewiesen worden. Als letztmögliche Instanz hatte der HSV Handball das Schiedsgericht angerufen.
Info 03.06.2014 – Diese Entscheidung der unabhängigen Lizenzierungskommission, der sich das Präsidium der Handball-Bundesliga e. V. angeschlossen hat, ist nach sorgfältiger Prüfung der umfangreichen Unterlagen ergangen, die der HSV Handball nach Erhalt des ablehnenden Bescheids vom 15.05.2014 mit seiner Beschwerde fristgemäß nachgereicht hat. Maßgeblicher Grund für die Entscheidung ist der weiterhin fehlende Nachweis einer gesicherten wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit. Auch unter Berücksichtigung der nachgereichten Unterlagen ist dieser Nachweis für den Zeitraum bis zum Ende der Saison 2014/15 nicht gemäß den von allen Vereinen in gleicher Weise einzuhaltenden Lizenzierungsrichtlinien erbracht worden.
Dem HSV Handball verbleibt nach der Entscheidung durch Lizenzierungskommission und Ligapräsidium die Möglichkeit, binnen einer Woche nach Zustellung das unabhängige Schiedsgericht der DKB Handball-Bundesliga anzurufen. Bestätigt das unabhängige Schiedsgericht die Entscheidung von Lizenzierungskommission und Präsidium, steht endgültig fest, dass der HSV Handball keine Lizenz für die DKB Handball-Bundesliga erhält. Der HSV Handball hat zudem nicht die Möglichkeit, eine Lizenz für die 2. Handball-Bundesliga zu erhalten, da kein vorsorglicher Lizenzantrag für die 2. Handball-Bundesliga gestellt wurde. Der HSV Handball hat die Möglichkeit in der 3. Liga anzutreten.
Bestätigt das unabhängige Schiedsgericht die Entscheidung, verbleibt die HBW Balingen-Weilstetten in der DKB Handball-Bundesliga. Der Club, der laut Abschlusstabelle sportlich als Absteiger in die 2. Handball-Bundesliga feststeht (Platz 16), hat im Rahmen des Lizenzierungsverfahrens seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit für die DKB Handball-Bundesliga nachgewiesen. Laut Durchführungsbestimmungen gibt es aufgrund eines Zwangsabstiegs einen Absteiger weniger.
Die HG Saarlouis verbleibt dann als 17. der Abschlusstabelle in der 2. Handball-Bundesliga in dieser Spielklasse. Die MT Melsungen, die auf der Abschlusstabelle auf Rang 6 der DKB Handball-Bundesliga rangiert, ist wenn endgültig feststeht, dass der HSV Handball keine Lizenz erhält, zur Teilnahme am EHF Cup berechtigt.
Der unabhängigen Lizenzierungskommission gehören Dr. Siegfried Friedrich, Wirtschaftsprüfer der Firma Baker Tilly Roelfs, Rolf Nottmeier, Richter am Arbeitsgericht Minden und Holger Kaiser, Geschäftsführer der DKB Handball-Bundesliga, an.
Die Lizenzierungsrichtlinien sind einsehbar unter www.dkb-handball-bundesliga.de.
Quelle & Foto: HBL Pressemitteilung