Lizenzierungskommission verhängt gegen SV Post Schwerin aufgrund unrichtiger Angaben im Lizenzierungsverfahren höchstmögliche Strafe

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Dortmund – Die unabhängige Lizenzierungskommission der Handball-Bundesliga GmbH entzieht dem SV Post Schwerin e.V. die Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Handball-Bundesliga für die Saison 2012/2013. Zusätzlich verhängt sie eine Geldstrafe in Höhe von 20.000 Euro. Aufgrund der besonderen Schwere der Verstöße hat sich die Lizenzierungskommission dazu entschieden, die gemäß Lizenzierungsrichtlinien maximal möglichen Sanktionen zu verhängen.

Die Entscheidung basiert auf der Feststellung, dass durch falsche Angaben zur wirtschaftlichen Lage der Post Schwerin Handball-Bundesliga GmbH & Co. KG mehrfach gravierend gegen die für alle Bundesligisten bestehende Verpflichtung verstoßen wurde, im Lizenzierungsverfahren vollständige und richtige Angaben zu machen. So wurden der Lizenzierungskommission vor Lizenzentscheidung im Frühjahr 2012 durch ein Wirtschaftsprüfungsunternehmen bestätigte Unterlagen vorgelegt, aus denen sich ergab, dass für den Zeitraum bis zum 30.6.2012 die Sponsoreneinnahmen durch abgeschlossene Verträge nachgewiesen werden konnten. Die Unterlagen bestätigen auch, dass der weitaus überwiegende Teil der Sponsoreneinnahmen für den Zeitraum 1.7.2012 bis 30.6.2013 durch abgeschlossene Verträge nachgewiesen werden konnte.

Diese unrichtigen Angaben und die darauf aufbauenden Liquiditätspläne waren maßgebliche Entscheidungsgrundlage für die am 15.5.2012 erfolgte positive Lizenzentscheidung. Die Lizenzierungskommission hätte bei Kenntnis der tatsächlichen Situation den Antrag des SV Post Schwerin e.V. auf Erteilung einer Lizenz zur Teilnahme am Spielbetrieb für die Saison 2012/2013 abgewiesen.

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass obige Sanktionen gegenüber dem Verein SV Post Schwerin und nicht gegenüber der insolventen Post Schwerin Handball-Bundesliga GmbH & Co. KG ausgesprochen werden. Die Lizenz für die Teilnahme am Spielbetrieb der 2. Handball-Bundesliga (Saison 2012/2013) ist durch den Verein SV Post Schwerin beantragt und wurde an diesen erteilt. Der Verein hat lediglich den Spielbetrieb auf einen wirtschaftlichen Träger, die Post Schwerin Handball-Bundesliga GmbH & Co. KG, ausgegliedert.

Die HBL GmbH behält sich weitere rechtliche Schritte vor.

Quelle: HBL Pressemitteilung